Welche Strafen können bei Missachtung von Verboten im Garten drohen?
Erfahre in diesem Ratgeber, welche gesetzlichen Regelungen und Verbote es rund um den Garten gibt und welche Bußgelder drohen, wenn du sie verletzt.
Es gibt eine Vielzahl an Regelungen, die auch im eigenen Garten beachtet werden müssen. Wichtig ist, sich im Vorfeld bei der Gemeinde oder der zuständigen Behörde über die lokalen Gesetze und Vorschriften zu informieren, um mögliche Bußgelder zu vermeiden. Umweltschutz, Naturschutz und die Rechte der Nachbarn spielen dabei oft eine zentrale Rolle. In vielen Fällen sind die Kommunen für regionale Regelungen verantwortlich.
Haftungsausschluss/Disclaimer: Dieser Ratgeber wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Die Gesetzgebung kann sich regional unterscheiden. Die Gesetzgebung kann sich ändern. Evtl. sind in diesem Ratgeber nicht zu jederzeit alle Anpassungen bereits berücksichtigt.
Du darfst deine Gartenabfälle, Erde, Grünschnitt oder Laub nicht einfach irgendwo in der Natur entsorgen, denn dadurch kann das Ökosystem mit Schadstoffen belastet werden. Außerdem kann durch die Verrottung eine starke Geruchsbelastung entstehen.
Lösungsvorschlag: Bringe deinen Grünschnitt und andere Gartenabfälle zu deinem örtlichen Recycling- oder Wertstoffhof.
Bußgeldhöhe: Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 2.500 Euro möglich.
In Deutschland ist das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Ästen oder Gras in den meisten Kommunen gemäß Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbfV) untersagt. Dies soll Luftverschmutzung und die Belastung der Umwelt verhindern. Einige Gemeinden erlauben das Verbrennen unter bestimmten an bestimmten „Brenntagen“. Oft müssen auch spezielle Genehmigungen eingeholt werden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilen die Gemeinden Sondergenehmigungen.
Lösungsvorschlag: Bringe Gartenabfälle und Laub zur Entsorgung zu deinem örtlichen Wertstoffhof.
Bußgeldhöhe: Bei Verstößen sind je nach Bundesland Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich.
Wenn du deinen Gartenteich oder Pool entleerst oder diese bei Starkregen überlaufen, kann mit Chlor oder anderen Chemikalien verunreinigtes Wasser auf Nachbargrundstücke, in die Kanalisation oder ins Grundwasser gelangen. In vielen Regionen gibt es deshalb spezielle Abwasserregelungen.
Lösungsvorschlag: Entleere deinen Gartenteich oder Pool mit einer geeigneten Pumpe, wie einer Flachsaugerpumpe und entsorge das Wasser fachgerecht. Achte auch darauf, dass Pools und Teiche bei Starkregenereignissen oder Sturm nicht über- oder auslaufen.
Bußgeldhöhe: Es können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden, besonders wenn eine Verunreinigung der Kanalisation oder des Grundwassers entsteht.
Das Autowaschen ist (selbst auf Privatgrund) untersagt, wenn das Schmutzwasser nicht ordnungsgemäß aufgefangen und entsorgt werden kann. Der Grund ist, dass bei der Autowäsche auch Motoröl, Schmiermittel oder Gummiabrieb ins Waschwasser und damit in Kanalisation und Grundwasser gelangen können.
Lösungsvorschlag: Wasche dein Auto in einer automatischen Waschanlage oder in einer SB-Waschanlage. Dort gibt es extra Ölabscheider, die das Abwasser reinigen.
Bußgeldhöhe: Für das Waschen deines Autos an ungeeigneten privaten oder öffentlichen Plätzen können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Insbesondere bei Belastung von Kanalisation oder Grundwasser.
Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln, Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) oder Pestiziden ist im Privatbereich streng geregelt. Auf versiegelten Flächen wie Innenhöfen, Gartenwegen, Terrassen und Garageneinfahrten dürfen sie grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Auch bei professionellem Einsatz ist eine spezielle Genehmigung für die Verwendung der Mittel nötig.
Lösungsvorschlag: Verwende anstatt chemischer Mittel für den Pflanzenschutz und die Unkrautentfernung umweltfreundliche und biologisch abbaubare Alternativen.
Bußgeldhöhe: Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bestimmte invasive Pflanzenarten wie beispielsweise der Japanische Staudenknöterich oder der Riesenbärenklau dürfen nicht ohne Weiteres im Garten angebaut werden, da sie heimische Pflanzen verdrängen und so die empfindliche Flora und Fauna bedrohen können.
Lösungsvorschlag: Vermeide invasive Pflanzen von vornherein und säe oder pflanze stattdessen heimische Pflanzenarten in deinem Garten an. Eine Liste invasiver Pflanzen findest du z. B. beim NABU.
Bußgeldhöhe: Wer invasive Pflanzen anpflanzt oder züchtet, kann gemäß Bundesnaturschutzgesetz mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Die Kompostierung von Gartenabfällen ist in vielen Gemeinden erlaubt, allerdings gibt es Vorschriften, wie und wo der Komposthaufen angelegt werden darf, um Geruchsbelästigungen für Nachbarn zu vermeiden. Zudem darfst du keine gefährlichen Abfälle auf deinem Grundstück lagern, wie z. B. Farben, Lacke oder Altöl (Gafahr für Tiere, Umwelt und Grundwasser).
Lösungsvorschlag: Frage vor der Anlage deines Komposts bei deiner Gemeinde oder dem örtlichen Ordnungsamt nach, wo du ihn platzieren darfst. Bringe Gefahrenstoffe wie alte Farbe, Lack oder Öl umgehend zu deinem regionalen Wertstoffhof.
Bußgeldhöhe: Für unsachgemäße Kompostierung oder Mülllagerung können Bußgelder von bis 10.000 Euro verhängt werden.
Wenn du einen Brunnen in deinem Garten anlegen möchtest oder mit einer Pumpe Wasser aus einem nahegelegenen See, Fluss oder gar aus dem Grundwasser entnimmst, benötigst du eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde. Der Grund: Bei zu großen Entnahmemengen kann der Gewässer- oder Grundwasserspiegel zu stark sinken und unter anderem die örtliche Wasserversorgung gefährdet werden. Insbesondere während Dürreperioden und in sehr heißen Sommern ist das problematisch.
Lösungsvorschlag: Stelle vor jeglicher Wasserentnahme, sei es aus einem See, Fluss oder aus dem Grundwasser einen Genehmigungsantrag. Versuche zudem, nach Möglichkeit, deinen Wasserverbrauch zu verringern.
Bußgeldhöhe: Illegales Entnehmen von Wasser und Grundwasser kann Bußgelder bis 50.000 Euro zur Folge haben, je nach Region und Umfang des Verstoßes.
Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt laut Bundesnaturschutzgesetz ein Verbot für den starken Rückschnitt von Hecken, lebenden Zäunen und Bäumen. Dies dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren. Leichte Pflege- und Formschnitte sind erlaubt.
Lösungsvorschlag: Schneide deine Hecken und Bäume nur von Oktober bis Februar stark zurück, beschränke deine Arbeiten außerhalb dieses Zeitraums auf kleine Formschnitte.
Bußgeldhöhe: Abhängig vom Bundesland und dem Umfang des Verstoßes können die Bußgelder bis hin zu 100.000 Euro reichen.
Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab ca. 60 cm oder von besonderer Sorte sind geschützt und dürfen nicht nach Belieben gefällt werden. Die geschützten Baumsorten und -größen sind je nach Bundesland unterschiedlich und können in entsprechenden Baumlisten eingesehen werden.
Lösungsvorschlag: Fälle keine großen Bäume, wenn es nicht unbedingt notwendig ist! Und falls du doch einen Baum ab 60 cm Stammumfang beseitigen musst, hol dir unbedingt vorher eine Genehmigung ein.
Bußgeldhöhe: Je nach Bundesland kann für das widerrechtliche Fällen eines Baumes in deinem Garten ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Bei mehreren Bäumen kann der Betrag auf bis zu 100.000 Euro steigen.
In Wohngebieten kann das Errichten von Hühnerställen durch örtliche Regelungen eingeschränkt sein. Zudem ist die Hühnerhaltung genehmigungspflichtig und du musst hygienische Anforderungen erfüllen. Der Grund: Oft locken Hühner Schädlinge wie Mäuse und Ratten an, die sich zu einer Plage entwickeln oder Krankheiten übertragen können. Auch gefährliche Raubtiere wie Marder und Füchse jagen gerne Hühner, sind in deiner Nachbarschaft aber eher ungern gesehen.
Lösungsvorschlag: Hol dir vor der Errichtung von Hühnerställen in deinem Garten eine Erlaubnis beim zuständigen Veterinäramt ein, melde deine Hühner an und informiere deine Nachbarschaft über die gefiederten Tiere in deinem Garten.
Bußgeldhöhe: Je nach Verstoß können Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden, beispielsweise bei Missachtung von Hygieneauflagen.
Für Bienenstöcke gibt es meist keine spezielle Genehmigungspflicht, aber der Aufstellungsort und die Anzahl an Bienenvölkern können Einschränkungen unterliegen. Zum Beispiel sollte der An- und Abflugwinkel der Tiere, wenn möglich, über deinem Grundstück liegen. Halten sich deine Bienen jedoch vermehrt bei den Nachbarn auf oder kommt es zu Verletzungen durch die Tiere, solltest du eine passende Haftpflichtversicherung haben.
Lösungsvorschlag: In manchen Kommunen ist die Haltung von Bienen nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Frage also vor der Errichtung von Bienenstöcken in deinem Garten beim zuständigen Veterinäramt an.
Bußgeldhöhe: Da kein grundsätzliches Verbot vorliegt, gibt es keine Bußgelder. Verwarnungen mit geringen Beträgen sind evtl. möglich.
Hornissen, Hummeln und verschiedene Wespen- und Bienenarten stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nicht verletzt oder getötet werden. Auch ihre Behausungen, Höhlen oder Stöcke darfst du nicht zerstören. Der Grund: Die kleinen gelb-schwarzen Helferchen bestäuben Bäume, Blumen, Getreide und andere Nutzpflanzen. Daher sind die Insekten sehr wichtig für die weltweite Lebensmittelproduktion.
Lösungsvorschlag: Stören dich die Insekten auf Balkon oder Terrasse, versuche, sie mit tierfreundlichen Methoden loszuwerden. Stelle beispielsweise Citronella-Duftkerzen auf oder entzünde etwas Kaffeepulver in einer Schale. Entferne Nester nicht selbst, sondern lasse einen spezialisierten Kammerjäger kommen.
Bußgeldhöhe: Ein Bußgeld bis 65.000 Euro kann fällig werden, wenn Wespen, Bienen, Hornissen und Hummeln verletzt oder getötet werden oder ihr Nest zerstört wird.
In bzw. unter vielen Gärten leben Maulwürfe. Erkennbar durch kleine Erdhügel, die sich auf Wiesenflächen finden lassen. Die Tiere haben großen Einfluss auf das Erdreich. Durch ihr unentwegtes Umgraben des Bodens entstehen frische Humusschichten mit vielen Nährstoffen. Sie sorgen somit für gesunden Erdboden. Maulwürfe sind geschützte Tiere.
Lösungsvorschlag: Da Maulwürfe geschützte Tiere sind, darfst du ihnen keinerlei Leid zufügen oder sie umsiedeln. Lerne, mit dem kleinen Tier in deinem Garten zu leben!
Bußgeldhöhe: Wer einen Maulwurf fängt, verletzt, umbringt oder seinen Bau- bzw. das Tunnelsystem zerstört, kann mit einem Bußgeld bis 65.000 Euro belangt werden.
Manche Schneckenarten sind naturrechtlich streng geschützt, zum Beispiel verschiedene Schnirkelschnecken wie die Weinbergschnecke, erkennbar an ihrem braun-gestreiften Haus auf dem Rücken.
Lösungsvorschlag: Errichte Schneckenschutzzäune um deine Beete, um die kriechenden Tiere fernzuhalten. Alternativ kann ein komplett geschlossenes Frühbeet oder ein Gewächshaus helfen.
Bußgeldhöhe: Für das Töten geschützter Schnecken kann ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro erhoben werden.
Größere Veranstaltungen oder Gewerbetätigkeiten im eigenen Garten sind ohne Genehmigung in Wohngebieten i. d. R. untersagt. Auch laute Gartenpartys, die bis tief in die Nacht dauern, können als Ruhestörung gewertet werden, vor allem, wenn sie häufig stattfinden und/oder die Lärmbelästigung erheblich ist.
Lösungsvorschlag: Veranstaltest du eine Gartenparty, informiere deine umliegenden Nachbarn vorab. Halte dich an Ruhezeiten und übertreibe es nicht mit der Lautstärke. Möchtest du ein Gewerbe betreiben, hol dir vorher die notwendigen Genehmigungen ein.
Bußgeldhöhe: Für Ruhestörungen oder die gewerbliche Nutzung von Privatgrundstücken können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Das Benutzen lauter Gartengeräte (z. B. Rasenmäher, Laubbläser) ist durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Es gibt bestimmte Zeiten, in denen diese Geräte nicht benutzt werden dürfen, in der Regel an Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 20 Uhr und 7 Uhr. In manchen Kommunen können auch davon abweichende Regelungen gelten.
Lösungsvorschlag: Mähe deinen Rasen oder entferne Laub nur an Arbeitstagen und nicht am Abend oder nachts. Verwende möglichst leise Gerätschaften, um die Lärmbelastung grundsätzlich zu minimieren. Lautlose manuell betriebene Geräte wie Sensen, Sicheln oder Rechen darfst du jederzeit nutzen.
Bußgeldhöhe: Der Verstoß gegen Lärmschutzregelungen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
In einigen Bundesländern gibt es strikte Regelungen zum Grillen. Dabei geht es um die Häufigkeit und die zeitliche Länge der Grillfeten. Hierbei spielt auch das Nachbarschaftsgesetz oder das Nachbarrecht eine Rolle. Ab 22 Uhr muss Nachtruhe herrschen. Muss dein Nachbar wegen Geruch, Rauch oder Lärm seine Fenster geschlossen halten oder kann er sich nicht unbeeinträchtigt in seinem Garten aufhalten, kann er nach §§ 906, 1004 BGB auf Unterlassung klagen. Das „Wildgrillen“, also dem Grillen im Wald, auf Sportplätzen, in Parks oder an anderen öffentlichen Orten kann strafbar sein.
Lösungsvorschlag: Sag vor dem Grillfest im Garten deinen Nachbarn Bescheid, damit sich niemand vom Rauch oder den Gästen gestört fühlt. Informiere dich bei deiner Kommune zum Thema Grillen in Parks und anderenorts.
Bußgeldhöhe: Kleinere Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld, wiederholte Verstöße mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Wenn Teile deines Grundstücks oder angrenzende Gehwege auch von der Allgemeinheit genutzt werden, bist du verpflichtet, im Winter Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Die Zeiten werden durch die Kommunen geregelt und liegen meist zwischen 6-7 und 20-22 Uhr. Vernachlässigst du diese Pflicht, drohen nicht nur Bußgelder, sondern du kannst auch für eventuelle Unfälle haften müssen. Verwende möglichst kein Streusalz, sondern Split. Der Grund: Salz kann die umgebenden Pflanzen schädigen.
Lösungsvorschlag: Befreie während der Pflichtzeiten die öffentlich zugänglichen Gehwege rund um dein Grundstück von Schnee und Eis. Teile dir die Aufgabe ggf. mit Nachbarn oder engagiere eine Firma wie einen Hausmeisterdienst, um die Arbeit zu erledigen.
Bußgeldhöhe: Bei Missachtung können Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Zudem drohen Schadenersatzforderungen, wenn jemand stürzt und sich verletzt.
Ständiges Hundegebell oder freilaufende Katzen, die in Nachbarsgärten Unruhe stiften, können zu Auseinandersetzungen mit den Nachbarn führen. Je nach Situation und Region kann das als Lärmbelästigung bzw. Störung des Hausfriedens gelten.
Lösungsvorschlag: Stelle dein Haustier bei deinen Nachbarn vor, damit es bei ihnen bekannt ist und sie wissen, dass sie sich an dich wenden können, wenn es Probleme geben sollte.
Bußgeldhöhe: Es kann zu Bußgeldern bis zu 5.000 Euro oder zu Abmahnungen durch klagende Nachbarn kommen, wenn du keine Einigung mit ihnen erzielst.
Viele Gemeinden haben detaillierte Bebauungspläne, die es einzuhalten gilt. Darin ist genau geregelt, wie hoch Zäune sein dürfen, wo Carports oder Gartenhäuser stehen oder wie groß diese sein dürfen. Verstöße gegen Bebauungspläne können teuer werden, insbesondere wenn dadurch der Gesamteindruck eines Wohngebiets beeinträchtigt wird.
Lösungsvorschlag: Hol dir vor dem Bau von Carports, Gartenhäusern oder eines neuen Gartenzauns mit bedeutend veränderten Abmessungen eine Genehmigung vom Bauamt oder der Gemeinde ein.
Bußgeldhöhe: Bußgelder für Verstöße gegen Bebauungspläne können je nach Schwere und Region bis 50.000 Euro betragen.
In vielen Bundesländern gibt es Mindestabstände, die beim Pflanzen von Bäumen, Hecken oder beim Errichten von Zäunen zu Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Diese variieren je nach Region und Art der Pflanze oder des Bauwerks. Werden diese Vorschriften missachtet, kann der Nachbar eine Beseitigung verlangen oder es kann zu Bußgeldern kommen.
Lösungsvorschlag: Frage bei deiner Gemeindeverwaltung nach, ob es Regelungen bezüglich der Mindestabstände von Pflanzen und Bauwerken in deiner Kommune gibt.
Bußgeldhöhe: Werden Abstandsvorschriften missachtet, können rechtliche Schritte durch den Nachbarn erfolgen und Bußgelder bis 5.000 Euro verhängt werden.
Bestimmte Bauprojekte im Garten, wie z. B. das Errichten von Gartenhäusern, Carports oder Mauern, können genehmigungspflichtig sein. Die Anforderungen hierfür sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.
Lösungsvorschlag: Informiere dich vor Baubeginn über die in deiner Region gültigen Vorschriften und hole eventuell nötige Genehmigungen ein.
Bußgeldhöhe: Für illegales Bauen ohne Genehmigung können Bußgelder bis 50.000 Euro verhängt werden, je nach Art und Umfang des Bauprojekts. Auch kann der Abriss auf deine Kosten verfügt werden!
Wenn dein Garten, das Grundstück oder Teile davon unter Denkmalschutz stehen, sind bestimmte Veränderungen, wie z. B. das Entfernen von alten Bäumen, historischen Bauwerken oder Strukturen, untersagt oder zumindest genehmigungspflichtig. Ohne die erforderlichen Genehmigungen können empfindliche Bußgelder verhängt werden.
Lösungsvorschlag: Fordere vor Sanierungs-, Renovierungs- oder Abrissarbeiten auf einem denkmalgeschützten Grundstück unbedingt vorab die notwendige Erlaubnis ein.
Bußgeldhöhe: Verstöße gegen Denkmalschutzauflagen können mit Bußgeldern bis 100.000 Euro geahndet werden, je nach Schwere des Verstoßes.